AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 21.07.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für sämtliche Dienstleistungen, Schulungsveranstaltungen und digitalen Inhalte

Veranstalter/Anbieter (im Folgenden zur besseren Lesbarkeit einheitlich „Anbieter“ genannt): 
Jakob Schwarz 
Haagestr. 3, 
21335 Lüneburg, Deutschland 

E-Mail: mail@jakobschwarz.eu
Website: https://www.jakobschwarz.eu

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen bilden die klare vertragliche Grundlage für alle Trainings, Events und (digitalen) Angebote, die Jakob Schwarz als Schwimmtrainer durchführt. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten und Trainings, die im Auftrag von Sportvereinen oder anderen Institutionen durchgeführt werden.

(2) Eigene Bedingungen der Kund:innen werden nicht Teil des Vertrages, auch wenn der Anbieter diesen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht.

(3) Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle auf der Website dargestellten Trainings und Angebote sind unverbindlich. Sie sind nur eine Aufforderung zur Buchung.

(2) Ein Vertragsschluss setzt eine Kommunikation in Textform (z. B. per E-Mail) oder in mündlicher Form (z. B. Telefonat) voraus. Im Rahmen dieser Kommunikation einigen sich der Anbieter und der/die Kund:in über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere den Preis sowie gegebenenfalls den genauen Termin und den Ort der Leistungserbringung.

(3) Erfolgte die Kommunikation primär in Textform, gibt der/die Kund:in mit seiner/ihrer endgültigen Zusage ein rechtlich verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot ausdrücklich in Textform (z. B. durch eine Vertragsbestätigung per E-Mail) bestätigt.

(4) Erfolgte die Kommunikation primär in mündlicher Form, schickt der Anbieter dem/der Kund:in ein Vertragsangebot in Textform zu. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Kund:in dieses Angebot ebenfalls in Textform bestätigt. Danach schickt der Anbieter eine Vertragsbestätigung per E-Mail an den/die Kund:in.

(5) Unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg erhält der/die Kund:in nach Vertragsschluss eine Kopie dieser AGB sowie alle wesentlichen Vertragsinformationen per E-Mail.

 

§ 3 Preisvorgaben

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro.

(2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Zahlungsfälligkeit

(1) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in Form einer Banküberweisung. Die Kontodaten sind der Rechnung zu entnehmen.

(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig.

(3) Sollte eine Zahlung einmal ausbleiben, greifen die gesetzlichen Verzugsregelungen. Geht auch nach einer angemessenen Nachfrist kein Geld ein, behält sich der Anbieter vor, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Leistungsbeschreibung

(1) Was genau Inhalt des Trainings oder Angebots ist, ergibt sich transparent aus der jeweiligen Beschreibung oder der individuellen Absprache.

(2) Gegenstand der vertraglichen Leistungen sind primär Trainingsdienstleistungen (wie etwa Personaltraining). Der Fokus liegt dabei auf dem Bereich Schwimmsport und Schwimmtechnik.

(3) Die An- und Abreise zum Trainingsort organisiert die teilnehmende Person eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Sie ist nicht Teil der Leistungen des Anbieters.

(4) Etwaige Zusatzangebote abseits des reinen Trainings erbringt der Anbieter stets im Einklang mit dem geltenden Recht.

(5) Sämtliche Einheiten und Angebote werden von der teilnehmenden Person auf eigenes Risiko in Anspruch genommen, unbeschadet der Haftungsregelungen in § 14.

(6) Digitale Inhalte sind alle Arten von Daten, die vom Anbieter in digitaler Form bereitgestellt oder übertragen werden. Trainingspläne und Videoaufnahmen sind beispielhafte digitale Inhalte.

(7) Mit der Bestellung digitaler Inhalte erklärt sich der/die Kund:in ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter mit der Bereitstellung der Daten bereits vor dem Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt. Ihm/ihr ist bekannt, dass das Widerrufsrecht (siehe § 6) durch diesen vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung erlischt. Die Ausführung beginnt, sobald der Anbieter dem/der Kund:in den digitalen Inhalt (z. B. per E-Mail oder Link) zur Verfügung stellt.

(8) Mit Ausnahme der reinen Videoaufzeichnungen sind alle zur Verfügung gestellten Materialien (wie Trainingspläne oder Videoanalysen) ausschließlich für das persönliche Training gedacht. Ein Veröffentlichen, Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist für diese Inhalte nicht gestattet. Das reine, unkommentierte Videomaterial des eigenen Schwimmens darf die teilnehmende Person hingegen gerne teilen und veröffentlichen.

 

§ 6 Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte

(Gilt für Trainingspläne, Videoaufnahmen und sonstige digitale Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 6. Für terminierte Trainings- und Analyseleistungen mit festem Termin besteht nach § 12 Abs. 1 kein Widerrufsrecht.)

Widerrufsrecht

Der/die Kund:in hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Kund:in den Anbieter (Jakob Schwarz, Haagestraße 3, 21335 Lüneburg, E-Mail: mail@jakobschwarz.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/die Kund:in kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular am Ende dieser AGB verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs

Widerruft der/die Kund:in diesen Vertrag, hat der Anbieter alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Eingangs der Widerrufsmitteilung, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dafür Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der/die Kund:in vor Bereitstellung des digitalen Inhalts gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und zugleich bestätigt hat, dadurch das Widerrufsrecht zu verlieren, sobald mit der Bereitstellung begonnen wurde (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese gesonderte Zustimmung wird bei der Bestellung eingeholt (siehe § 5 Abs. 7) und in der Bestellbestätigung noch einmal dokumentiert.

 

§ 7 Leistungs- und Liefertermine

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Leistung zu dem gemäß § 2 vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort zu erbringen.

(2) Der Anbieter erbringt Dienst- und Werkleistungen, liefert aber keine Waren. Bei einer "Nichtverfügbarkeit" geht es daher darum, ob der Anbieter in Ausnahmefällen von seiner Leistungspflicht befreit ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • die Teilnahmevoraussetzungen (wie Schwimmfähigkeit oder gesundheitliche Eignung) fehlen (§ 11 Abs. 4 und 6),
  • die Mindestteilnehmer:innenzahl für ein Training nicht erreicht wird oder ein Zahlungsverzug vorliegt (§ 12 Abs. 8) oder
  • äußere Einflüsse (wie z. B. Unwetter, Hallenschließungen), höhere Gewalt, oder eine plötzliche Verhinderung/Erkrankung des Anbieters die Durchführung unmöglich machen (§ 12 Abs. 11).


(3) Die rechtlichen Folgen einer solchen Leistungsbefreiung (insbesondere Regelungen zu Ersatzterminen und Rückerstattungen) ergeben sich aus § 12.

(4) Für digitale Inhalte richtet sich der Zeitpunkt der Leistungserbringung nach § 5 Abs. 7.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Weil der Anbieter verschiedene Leistungsarten anbietet, richtet sich die konkrete Gewährleistung nach der jeweiligen rechtlichen Einordnung der Leistung (Dienstleistung, Werkvertrag, digitaler Inhalt) – siehe Absätze 2 bis 4.

(2) Trainingsleistungen (wie Personal- und Gruppentrainings) gelten rechtlich als Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Das bedeutet: Der Anbieter sichert eine fachgerechte Durchführung zu, aber keinen bestimmten sportlichen Erfolg. Die klassischen Gewährleistungsrechte (wie etwa eine Preisminderung) greifen hier nicht. Bei einer schuldhaften Schlechtleistung können dem/der Kund:in jedoch Schadensersatzansprüche (§§ 280 ff. BGB) zustehen (siehe § 9 Abs. 1).

(3) Zielt eine Leistung auf ein konkretes Arbeitsergebnis ab – etwa bei einer gebuchten Videoanalyse –, kann dies im Einzelfall als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) gelten. In diesen Fällen greifen die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB, siehe § 9 Abs. 2) sowie die Regeln zur Abnahme in § 10.

(4) Wenn es um digitale Inhalte geht (§ 5 Abs. 6), richten sich die Gewährleistungsrechte nach den speziellen Vorgaben für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB, siehe § 9 Abs. 3).

(5) Der Anbieter gibt keine Garantien, die über die gesetzlichen Rechte hinausgehen.


§ 9 Korrektur-, Ersatz- und Mängelansprüche

(1) Ist eine Leistung mit Dienstvertragscharakter (§ 8 Abs. 2) nicht wie vereinbart erbracht worden, kann der/die Kund:in dies dem Anbieter zeitnah in Textform anzeigen. Ein Anspruch auf Nachbesserung oder (Teil-)Rückerstattungen besteht dabei ausschließlich nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 280 ff. BGB, etwa bei völliger Unbrauchbarkeit der Leistung.

(2) Bei mangelhaften Werkleistungen (§ 8 Abs. 3) kann der/die Kund:in eine Nacherfüllung verlangen (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB). Der Anbieter kann entscheiden, ob er den Mangel behebt oder die Leistung neu erbringt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Anbieter sie zu Unrecht, kann der/die Kund:in vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern (§§ 636 bis 638 BGB). Für die Verjährung dieser Ansprüche gilt § 634a BGB.

(3) Bei einem Mangel an digitalen Inhalten (§ 5 Abs. 6), wie zum Beispiel eine nicht abspielbare Videodatei oder ein unvollständiger Trainingsplan, kann der/die Kund:in nach § 327i BGB Nacherfüllung verlangen. Eine vorherige Fristsetzung ist hierfür nicht nötig (§ 327l BGB). Der Anbieter stellt dann kostenfrei und innerhalb einer angemessenen Zeit den vertragsgemäßen Zustand her (z. B. durch Bereitstellung einer fehlerfreien Datei). Gelingt das dem Anbieter nicht, kann der/die Kund:in nach § 327m BGB den Vertrag beenden oder nach § 327n BGB eine Preisminderung fordern.

(4) Mängel an digitalen Inhalten sind dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen, damit dieser eine mangelfreie Version bereitstellen kann.

(5) Für alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, gelten die Regelungen in § 14.


§ 10 Abnahme

(1) Bei Leistungen, die auf ein konkretes Arbeitsergebnis abzielen (§ 8 Abs. 3, z. B. Videoanalysen), ist der/die Kund:in zur Abnahme der vertragsgemäßen Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf diese Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB).

(2) Nach Fertigstellung der Leistung kann der Anbieter dem/der Kund:in eine angemessene Frist zur Abnahme setzen (in der Regel 14 Tage). Meldet sich der/die Kund:in in dieser Zeit nicht oder verweigert die Abnahme ohne Nennung eines konkreten Mangels, gilt die Leistung automatisch als abgenommen (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB). Da es sich bei den Kund:innen in aller Regel um Verbraucher:innen handelt, weist der Anbieter bei der Fristsetzung in Textform ausdrücklich auf diese Folge hin; ohne diesen Hinweis tritt die Abnahmefiktion nicht ein (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).

(3) Nimmt der/die Kund:in die Leistung ab, obwohl ihm/ihr ein Mangel bereits bekannt ist, bleiben die Mängelansprüche aus § 9 Abs. 2 nur dann bestehen, wenn er/sie sich diese Rechte bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält (§ 640 Abs. 3 BGB).

(4) Mit der Abnahme beginnt die Verjährung etwaiger Mängelansprüche nach § 9 Abs. 2 (§ 634a BGB).

(5) Für reine Dienstleistungen (§ 8 Abs. 2) gibt es keine Abnahme im werkvertraglichen Sinne. Der Vergütungsanspruch entsteht in diesem Fall direkt mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung.

 

§ 11 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Sport im Wasser bringt immer ein Risiko mit sich. Die Teilnahme geschieht daher auf eigene Verantwortung.

(2) Der/die Kund:in bestätigt mit der Buchung, dass die teilnehmende Person sicher schwimmen kann. Als sichere:r Schwimmer:in gilt, wer mindestens 200 Meter am Stück im tiefen Wasser ohne Schwimmhilfen zurücklegen kann. Für die Teilnahme an Freiwasser-Trainings wird zudem vorausgesetzt, dass die Person mindestens 500 Meter ohne Pause im tiefen Wasser auch bei Wellengang schwimmen kann.

(3) Mit der Buchung bestätigt der/die Kund:in, dass die teilnehmende Person gesundheitlich für das Angebot geeignet ist und keine medizinischen Bedenken gegen eine Teilnahme sprechen. Bei Unsicherheiten über die gesundheitliche Eignung sollte vorab ärztliche Untersuchung oder Beratung eingeholt werden.

(4) Der/die Kund:in ist verpflichtet, den Anbieter vor dem Zustandekommen des Vertrages in Textform über alle relevanten körperlichen oder medizinischen Einschränkungen der teilnehmenden Person zu informieren. Dies beinhaltet explizit die Fähigkeit des sicheren Schwimmens gemäß § 11 Abs. 2. Bei bestehenden Einschränkungen behält sich der Anbieter vor, vom Vertrag zurückzutreten. Mit der Angabe dieser Informationen wird zugleich ausdrücklich in ihre Verarbeitung zum Zweck der Sicherheits- und Eignungsprüfung eingewilligt (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

(5) Kommt es zu einem medizinischen Notfall, willigt die teilnehmende Person ein, dass sofort Erste Hilfe oder ärztliche Unterstützung angefordert wird. Für diese Kosten kommt die behandelte Person, deren Erziehungsberechtigte:r oder die jeweilige Versicherung auf.

(6) Stellt sich bei Veranstaltungsbeginn heraus, dass die Voraussetzungen entgegen der Bestätigung des/der Kund:in nicht erfüllt sind, ist der Anbieter berechtigt, diese teilnehmende Person aus Sicherheitsgründen sofort von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Es wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

(7) Handelt es sich bei der teilnehmenden Person um eine:n Minderjährige:n, ist zwingend die Einwilligung von einem/einer Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei dieser Person liegen vollumfänglich die in diesem Paragrafen genannten Prüf-, Informations- und Bestätigungspflichten.

(8) Vor und nach dem eigentlichen Training – beispielsweise beim Umziehen oder Duschen – liegt die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche ausschließlich bei dem/der Erziehungsberechtigten. Der Anbieter ist in dieser Zeit von der Aufsichtspflicht befreit. Wenn der Anbieter während der Wasserzeit durchgehend andere Mitglieder der Gruppe beaufsichtigen muss, ist eine Begleitung einzelner Kinder zur Toilette nicht möglich. Der/die Erziehungsberechtigte stellt sicher, dass das Kind diesen Weg eigenständig bewältigen kann, oder übernimmt bei Bedarf selbst die Begleitung.

 

§ 12 Termine: Absage, Verschiebung, Verspätung

(1) Wenn es sich bei den Angeboten um terminierte Freizeitveranstaltungen (wie z.B. ein Training) handelt, gibt es hier kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

(2) Für digitale Inhalte gelten die in § 5 und § 6 festgelegten Regelungen.

(3) Stornierungen erfordern zwingend die Textform (beispielsweise via E-Mail). Für die Fristberechnung ist ausschließlich der Zeitpunkt entscheidend, an dem die entsprechende Mitteilung bei dem Anbieter eingeht. Bis zum Start der Veranstaltung kann der/die Kund:in den Vertrag stornieren.

(4) Es gelten folgende Stornobedingungen und -gebühren:

Personaltrainings oder Gruppentrainings im Freiwasser:

  • kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor Beginn
  • zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 30 Prozent des vereinbarten Preises
  • zwischen 24 und 8 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent des vereinbarten Preises
  • weniger als 8 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 90 Prozent des vereinbarten Preises

Personaltrainings oder Gruppentrainings im Pool:

  • kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Beginn
  • zwischen 30 Tagen und 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 70 Prozent des vereinbarten Preises
  • weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 90 Prozent des vereinbarten Preises

Videoaufnahme (einzeln) und Videoaufnahme in Kombination mit Videoanalyse vor Ort gebucht:

  • kostenfreie Stornierung, solange keine Aufnahme gemacht wurde
  • nach Beginn einer Aufnahme: 90 Prozent des vereinbarten Preises

Online-Dienstleistungen (z. B. Live-Videoanalysen, Online-Coachings):

  • kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Analysetermin
  • weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Analysetermin: 90 Prozent des vereinbarten Preises

(5) Dem/der Kund:in steht es frei nachzuweisen, dass dem Anbieter durch die Absage gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die berechnete Stornogebühr entstanden ist.

(6) Kann die teilnehmende Person einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen, kann sie dies dem Anbieter spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn in Textform anzeigen und eine andere Person als Ersatz vorschlagen. Der Anbieter bestätigt den Tausch erst, nachdem die Ersatzperson den AGB (inklusive der Teilnahmevoraussetzungen nach § 11) dem Anbieter gegenüber in Textform zugestimmt hat. Der Anbieter kann dem Tausch aus organisatorischen Gründen widersprechen.

(7) Bis zur Tauschbestätigung des Anbieters bleibt die ursprünglich buchende Person zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Mit wirksamer Bestätigung tritt die Ersatzperson vollständig an ihre Stelle. Die ursprünglich buchende Person wird aus der Zahlungspflicht entlassen, haftet aber weiterhin für Schäden, die auf ihr eigenes Verhalten vor dem Wechsel zurückzuführen sind.

(8) Sollte ein Kurs die nötige Mindestanzahl an Anmeldungen nicht erreichen oder ein Zahlungsverzug bestehen, ist der Anbieter berechtigt, die Veranstaltung spätestens 3 Tage vor Trainingstermin abzusagen. Die Mindestanzahl wird bei der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben.

(9) Schadensersatzansprüche (beispielsweise für Anfahrtskosten) sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters (siehe § 14).

(10) Der Anbieter kann Trainingsinhalte, Zeiten oder Orte anpassen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und den Teilnehmenden zugemutet werden kann.

(11) Sollte das Training unvorhergesehen ausfallen – etwa durch höhere Gewalt, Unwetter, kurzfristige Hallenschließungen oder eine plötzliche Erkrankung des Anbieters –, kann der Anbieter den Termin verlegen oder absagen. Bei einer Verlegung wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Kann die teilnehmende Person diesen Ersatztermin aus berechtigten Gründen nicht wahrnehmen oder muss der Anbieter den Termin ersatzlos stornieren, wird dem/der Kund:in das bereits geleistete Entgelt (anteilig) erstattet. Weitergehende Forderungen oder Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, außer der Ausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

(12) Wenn die teilnehmende Person wesentlich (mehr als 10 Minuten) zu spät kommt oder gar nicht erscheint, verpasst sie das Training. Die Einheit verfällt in diesem Fall ersatzlos, es sei denn, der Anbieter hat den Ausfall zu verantworten.

(13) Bei einer unwesentlichen Verspätung (weniger als 10 Minuten) der teilnehmenden Person findet das Training für sie bis zum geplanten Ende statt. Es besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung der Kosten, es sei denn, der Anbieter hat die Verspätung zu verantworten.

 

§ 13 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von dem/der Kund:in erfolgt durch den Anbieter ausnahmslos unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, maßgeblich der DSGVO und des BDSG.

(2) Alle genauen Informationen darüber, welche Daten zu welchen Zwecken und auf welcher rechtlichen Basis verarbeitet werden, finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website. Dort sind auch die individuellen Rechte der betroffenen Personen ausführlich erläutert.

 

§ 14 Bild-/Videoaufnahmen und Haftung

(1) Aufnahmen, die im Rahmen der gebuchten Videoaufnahme oder -analyse erstellt werden, dienen ausschließlich Analysezwecken. Sie werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung der teilnehmenden Person nicht veröffentlicht oder mit Dritten geteilt.

(2) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorgaben. Geht es um leicht fahrlässige Fehler bei wichtigen Vertragspflichten, ist die Haftung auf den üblichen, absehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für beschädigte oder abhandengekommene Wertsachen und Kleidung übernimmt der Anbieter keine Haftung – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, gut auf ihre persönlichen Dinge zu achten.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

§ 15 Abschließende Regelungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der/die Verbraucher:in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Ist der/die Kund:in Kaufmann/-frau oder Unternehmer:in, ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

 

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn du den Vertrag widerrufen möchtest, fülle bitte dieses Formular aus und sende es es mir zu)

An: Jakob Schwarz, Haagestraße 3, 21335 Lüneburg, E-Mail: mail@jakobschwarz.eu

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung des folgenden digitalen Inhalts: ______________________

Bestellt am: ______________________
Name des/der Verbraucher:in: ______________________
Anschrift des/der Verbraucher:in: ______________________
Datum: ______________________
(Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier)

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